Hundesteuer
Gemäss Art. 11 des Steuergesetzes der Gemeinde Conters wird für jeden über drei Monate alten Hund eine Steuer entrichtet.
Die Steuer beträgt für den ersten Hund Fr. 80.--, für jeden weiteren, im selben Haushalt gehaltenen Hund Fr. 120.-- jährlich. Der Gemeindevorstand kann diese Ansätze der Teuerung anpassen.
Massgeblich für die Steuerberechnung ist der Stichtag, das heisst, es gibt keine pro rata Besteuerung.
Die Steuer ist jährlich bis spätestens Ende Februar zu entrichten.