Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Conters erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Mehr Informationen unter folgendem Link:

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Zugehörige Objekte

Name Telefon Kontakt
Bürgergemeinde