Baubewilligungsverfahren
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeindevorstand ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.
Reichen Sie Ihr Baugesuch auf Papier ein
Die erforderlichen Formulare und Unterlagen für ein Baugesuch können in unserem Online-Schalter bezogen werden oder auf der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
Reichen Sie Ihr Baugesuch elektronisch ein
Die Gemeinde Conters nutzt künftig die eBau-Plattform für die Bearbeitung von Baugesuchen in digitaler Form. Deshalb können Baugesuche in unserer Gemeinde ab sofort unter https://ebau.gr.ch erfasst und eingereicht werden.
Für Sie als Gesuchstellerin oder Gesuchsteller wird die Arbeit damit deutlich einfacher: Die Software begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Erfassungsprozess. Die Logik im digitalen Formular zeigt nur die für das Bauvorhaben relevanten Fragen an und stellt zielgerichtete Erklärungstexte zur Verfügung. Die Pläne können Sie als PDF hochladen.
Sobald Sie das Baugesuch eingereicht haben, wird die Arbeit auch für die prüfenden Behörden einfacher. Ihr Baugesuch kann deshalb effizienter behandelt werden. Zudem können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand einsehen.
Für Baugesuche ausserhalb der Bauzone (BAB) muss das Formular des Kantons ausgefüllt werden. Das Formular der Gemeinde ist in diesem Fall nicht noch zusätzlich auszufüllen.
Liste der nicht baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben (Art. 40 KRVO)
Die Bauzonen sind im Web-GIS ersichtlich.
Je nach Bauvorhaben sind noch weitere Formulare notwendig:
- Gebäudeversicherung Graubünden (Feuerpolizei)
- Tiefbauamt Graubünden (Näherbaurecht, Zufahrt, Werbung an Kantonsstrassen)
- Amt für Energie und Verkehr (Energienachweis)
- Amt für Natur und Umwelt (Entsorgungserklärung für Bauabfälle)
Zu den Themen Solaranlagen und Wärmepumpen verweisen wir auf die Informationen und Formulare der kantonalen Fachstellen.
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Zugehörige Objekte
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