Flurschluss
Geschlossene Zeit
Gestützt auf die Bestimmungen des Flurgesetzes hat der Gemeindevorstand den Beginn der geschlossenen Zeit unterhalb Eierloch auf Samstag, 27. April, oberhalb Eierloch auf Samstag, 4. Mai 2024, festgelegt. Die geschlossene Zeit dauert bis zum 5. Oktober. Während dieser Zeit dürfen Privatgrundstücke neben den öffentlichen Fahr- und Fusswegen weder befahren noch begangen werden.
Hühner- und Hundehaltung
Der Freilauf von Hühnern, Enten und Hunden auf Grundstücken Dritter ist während der geschlossenen Zeit untersagt.
Lebhäge, Sträucher und Bäume
Lebhäge, überhängende Sträucher und Bäume sind alljährlich so zurückzuschneiden, dass sie nicht in öffentliche Wege und Strassen hineinragen.
Zäune
Grundeigentümer auf Gebiet der Gemeinde sind verpflichtet, ihre Grundstücke gegenüber der Allmende abzuzäunen. Die Zäune sind jeweils bis zu Beginn der geschlossenen Zeit zu erstellen und zu unterhalten.
Gemeindevorstand
Conters, 18. April 2024