Feuerwehrpflichtersatzabgabe
Die Feuerwehrpflicht dauert vom Anfang des Jahres nach der Vollendung des 20. Altersjahres und endet mit dem Jahr des erfüllten 40. Altersjahres. Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt durch aktiven Feuerwehrdienst oder durch Bezahlung einer Pflichtersatzabgabe.
Preis
Zugehörige Objekte
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