Fristen-/ Verlängerungen für Steuererklärung

Einreichung der Steuererklärungen

Ab dem Jahr 2024 gibt es folgende Möglichkeiten für die Einreichung der Fristerstreckungsgesuche:

ONLINE:

www.stv.gr.ch / Ist Online keine Fristverlängerung mehr möglich (z.B. weil die maximal mögliche Fristverlängerung abgelaufen oder schon eine Mahnung zugestellt worden ist), ist die Anfrage an das jeweils zuständige Gemeindesteueramt im Kanton Graubünden zu stellen.

XML-File:

fristgesuche@stv.gr.ch

per E-Mail oder schriftlich:

an das jeweils zuständige Gemeindesteueramt im Kanton Graubünden

Steueramt
Ägerta 13
7241 Conters i.P.
Tel. 081 332 17 70
info@conters.ch

Die nachfolgende Regelung gilt für alle Steuerpflichtigen sowie für die Steuervertreter von unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Personen.

Rahmenbedingungen

Die grosszügige Gewährung von Fristen bedingt die Einhaltung gewisser Rahmenbedingungen, um die Veranlagungshandlungen nicht zu behindern.

Private

  • Fristerstreckungsgesuche können Online, per E-Mail oder schriftlich eingereicht werden.
  • Die Fristerstreckungsgesuche müssen nebst der betreffenden Steuerperiode folgende Angaben enthalten: vollständige Register-Nummer (inkl. aktuelle [!] Gemeinde-Nummer), Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitzgemeinde und je nach Fristgesuch auch zwingend eine Begründung (siehe nachstehende die Auflistung in der detaillierten Tabellenform).
  • Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. In begründeten Einzelfällen (Seite 3, Fussnote 5) kann ausnahmsweise eine weitere Frist beantragt werden.

Zugehörige Objekte

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Fristen Steuererklärung (PDF, 318.44 kB) Download 0 Fristen Steuererklärung
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