Hydranten
Wir rufen Art. 18 des Wassergesetzes der Gemeinde Conters in Erinnerung, wonach Hydranten nur für Feuerlöschzwecke benützt werden dürfen. Der Gemeindevorstand kann die Benützung für andere Zwecke in Ausnahmefällen bewilligen. Entsprechende Gesuche sind an Fachvorsteher Johann Auer zu richten.
Conters, 28. März 2025
Der Gemeindevorstand